Wenn du als Fahrradfahrer*in einen Unfall beobachtest, musst du helfen oder zumindest deine Hilfe anbieten. Denn das ist für alle Verkehrsteilnehmer*innen grundsätzlich Pflicht. Dazu gehört zum Beispiel, dass du den Unfall meldest oder die Unfallstelle absicherst.

Falls du selbst einen Unfall hast, bist du verpflichtet deine Personalien (Kontaktdaten) mit den anderen Personen, die in den Unfall verwickelt sind, auszutauschen. Wenn bei einem Unfall mehrere Personen beteiligt sind und jemand verletzt wurde, sollte man außerdem die Polizei rufen.

Bei kleinen Unfällen muss man nicht unbedingt die Polizei rufen. Aber man muss immer mit den anderen Beteiligten die Personalien (Kontaktdaten) austauschen. Wenn die Polizei nicht gerufen wird, ist es besonders wichtig, Fotos von der Unfallstelle zu machen. Außerdem solltest du möglichst zeitnah Notizen zum Ablauf des Unfalls anfertigen (Gedächtnisprotokoll).