Das verkehrstaugliche Fahrrad
Dein Fahrrad muss verkehrstauglich sein. Was darunter zu verstehen ist, ist in der Straßenverkehrszulassungsordnung geregelt: Man darf mit einem Fahrrad nur am Straßenverkehr teilnehmen, wenn es zwei funktionierende Bremsen hat. Außerdem muss es vorn und hinten jeweils eine Beleuchtung und Reflektoren geben. Auch eine Klingel ist vorgeschrieben.
Eine Helmpflicht gibt es in Deutschland nicht. Allerdings ist in Niedersachsen für Schüler*innen bei Schulveranstaltungen mit dem Fahrrad das Tragen eines Helms verpflichtend. Dazu gehört auch der Weg von der Schule zum Schwimmbad oder zur Turnhalle und zurück.
Auch für die Bekleidung oder sonstige Ausrüstung gibt es keine Vorschriften. Wenn es dämrig oder dunkel ist, solltest du eine Warnweste sehen, damit andere Verkehrsteilnehmer*innen dich schon von Weitem sehen können. Grundsätzlich ist helle und farbige Bekleidung für deine Sicherheit besser geeignet als dunkle.