Besonders achtsam musst du an Kreisverkehren sein. Kreisverkehr ist nicht gleich Kreisverkehr. Daher musst du genau aufpassen, welche Verkehrszeichen sich am Kreisverkehr befinden. Diese geben Auskunft darüber, welche Regeln hier konkret gelten.

Wenn du innerhalb eines Ortes unterwegs bist und dort auf der Fahrbahn fährst, musst du zuerst darauf achten, ob Fußgänger*innen oder Radfahrende auf einem Fußweg oder Radweg die Fahrbahn überqueren. Steht vor dem Übergang für die Fußgänger*innen und Radfahrer*innen an der Fahrbahn das Zeichen „Vorfahrt beachten“, musst du warten. Steht dort kein solches Zeichen, dann kannst du fahren. Natürlich musst du trotzdem vorsichtig sein, falls sich ein*e Fußgänger*in oder ein*e Radfahrer*in mal nicht an die Regel hält.

Beim Einfahren in den Kreisverkehr musst du darauf achten, ob im Kreisverkehr schon Fahrzeuge unterwegs sind. Denn diese haben Vorfahrt. Du musst auf sie warten und darfst erst fahren, wenn nichts mehr kommt. Natürlich darfst du nur in Fahrtrichtung, also nach rechts, in den Kreisverkehr hineinfahren.

Beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr gib zuerst ein gut sichtbares Handzeichen. Wenn Fußgänger*innen oder Radfahrende auf einem Fußweg oder Radweg Vorrang haben, musst du sie erst durchlassen, bevor du aus dem Kreisverkehr ausfährst.

Wenn du auf dem Fußweg oder Radweg um einen Kreisverkehr herumfährst, zeigen dir die Verkehrszeichen, welche Vorfahrtsregelung gilt.

Wenn du auf das Zeichen „Vorfahrt beachten“ triffst, musst du anhalten. Denn dann haben die Autos auf der Fahrbahn Vorfahrt und du musst auf sie warten.

Das trifft eigentlich immer auf Kreisverkehre außerhalb von Ortschaften zu. Auf Landstraßen darf der Kraftverkehr schnell fahren. Daher müssen Radfahrer*innen zu ihrer eigenen Sicherheit immer anhalten und warten.

Auch innerorts gibt es Kreisverkehre, in denen die Fahrzeuge auf der Fahrbahn beim Ausfahren Vorfahrt haben. In Rastede trifft das auf den Kreisverkehr am Borbecker Weg zu: Radfahrende, die auf dem Fußweg fahren, müssen Vorfahrt beachten. Die Kraftfahrzeuge auf der Fahrbahn dürfen zuerst fahren.

Foto: privat.

Innerhalb von Ortschaften gibt es auch Kreisverkehre, bei denen der Fuß- und Radverkehr auf dem Fuß- oder Radweg Vorfahrt hat. Dann muss der Verkehr, der auf der Fahrbahn unterwegs ist, warten. Diese Regelung erkennst du daran, dass sich am Fuß- oder Radweg nicht das Verkehrszeichen „Vorfahrt beachten“ befindet.

An Kreisverkehren, an denen Radfahrer*innen und Fußgänger*innen auf dem Fuß- oder Radweg Vorrang haben, gibt es getrennte Bereiche für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen und der Bereich für die Fußgänger*innen hat einen Zebrastreifen.

Einen solchen Kreisverkehr gibt es zum Beispiel in Metjendorf.

Foto: Hungchaka, CC BY-SA 4.0.